Aufgaben

Die wesentlichen Aufgaben des Selbsthilfebeirats sind:

  • Kontakte zu den Selbsthilfegruppen und –Initiativen
  • Beratung zu allen Belangen der Selbsthilfeförderung
  • Begutachtung von Förderanträgen im Rahmen der Förderrichtlinien der Landeshauptstadt München zur Förderung der Selbsthilfe in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Umwelt
  • Erarbeitung von Empfehlungen zur Selbsthilfeförderung (Finanzen, Förderrichtlinien, Verfahrens- und Grundsatzfragen und Rahmenbedingungen, Positionierung der Selbsthilfe im bürgerschaftlichen Engagement)
  • Stellungnahmen und Verfahrensweisen zu „neuen Themen“ (neue Entwicklungen im Selbsthilfebereich, Bildung/Qualifizierung von Freiwilligen und Qualitätssicherung)
Die Sitzungen des Selbsthilfebeirats finden ein bis zweimal im Monat statt und sind nicht öffentlich. Wer Kontakt zum Selbsthilfeberat aufnehmen möchte, kann dies per E-Mail und in schriftlicher Form über die Geschäftsstelle des Selbsthilfebeirats tun oder direkt zu einem der Beirät*innen Kontakt aufnehmen (siehe Kontakt).
 
Satzung-SHB-2025.pdf (PDF)
 

Fragen & Antworten

In unserem Bereich FAQ informieren wir Sie zum Beispiel über die Tätigkeit des Selbsthilfebeirats, Selbsthilfe-Förderung und die kostenlosen Leistungen des Selbsthilfezentrums München.

Erfahren Sie mehr
 
SHB München

Selbshilfebeirat München

Postanschrift:
Geschäftsstelle
c/o Selbsthilfezentrum München
Westendstr. 68
80339 München
Tel. 089 / 53 29 56 30
info@selbsthilfebeirat-muenchen.de