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Zusammensetzung des Selbsthilfebeirats

Die Mitglieder des Selbsthilfebeirats werden für drei Jahre gewählt. Der Beirat setzt sich aus neun Expertinnen und Experten mit unterschiedlichem Erfahrungshintergrund und drei bestellten VertreterInnen mit beratender Stimme zusammen:

  • vier Vertreterinnen/Vertreter aus dem Selbsthilfebereich, die von den Selbsthilfegruppen oder selbstorganisierten Initiativen gewählt werden
  • vier vom Stadtrat im Benehmen mit den Initiativen bestelle Vertreterinnen/Vertreter aus den Sozialdiensten, Gesundheitsdiensten oder Ausbildungseinrichtungen
  • eine/ein von Selbsthilfebereich und dem Sozialreferat einvernehmlich vorgeschlagene/vorgeschlagener Vertreterin/Vertreter die/der vom Stadtrat bestätigt wird

Beratend nehmen an den Sitzungen teil:

  • eine Vertreterin/ein Vertreter des Sozialreferates
  • eine Vertreterin/ein Vertreter des Gesundheitsreferats
  • eine Vertreterin/ein Vertreter des Selbsthilfezentrums München (SHZ)

Die Geschäfte des Selbsthilfebeirates (u.a. Einladungen, Protokolle, Ausrichtung der Wahlen etc.) führt das Selbsthilfezentrum München (SHZ) im Auftrag der Landeshauptstadt München.