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Finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen

Finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppen können unter bestimmten Voraussetzungen auch finanzielle Förderung erhalten. Diese wird gewährt durch die Landeshauptstadt München (Sozialreferat, Gesundheitsreferat) und die gesetzlichen Krankenkassen. Beratung und Hilfe bei der Stellung von Anträgen erhalten sie im Selbsthilfezentrum München (SHZ) und bei den jeweiligen Referaten der Landeshauptstadt München!

a) Förderung durch die Landeshauptstadt München

Die Förderung von Selbsthilfegruppen, die sich mit sozialen Themen befassen, erfolgt über das Sozialreferat, Stelle für Bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfeförderung.

Die Förderung der Gesundheitsgruppen erfolgt durch das Gesundheitsreferat. Eltern-Kind-Initiativen werden gesondert durch das Sozialreferat der Landeshauptstadt München gefördert.

Nähere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie auf den Internetseiten des Selbsthilfezentrum München (SHZ): www.shz-muenchen.de

Sozialreferat

Stelle für Gesellschftliches Engagment/Bürgerschaftliches Engagement:

engagement.soz@muenchen.de

Tel. 089 - 233 48 454

Gesundheitsreferat

Koordinierung / Zuschusswesen

Petra Rieder
versorgung-pflege.rgu(at)muenchen.de
Tel. 089 - 233 47 534

Förderberatung im Selbsthilfezentrum München (SHZ):

Soziale Gruppen:

Erich Eisenstecken
Tel. 089 – 53 29 56 - 16
erich.eisenstecken(at)shz-muenchen.de

Gesundheitsgruppen:

Mirjam Unverdorben-Beil
Tel. 089 – 53 29 56 – 17
mirjam.unverdorben-beil@shz-muenchen.de

 

b) Förderung durch die Krankenkassen

Durch den § 20h SGB V sind die Krankenkassen verpflichtet, Gesundheitsselbsthilfegruppen finanziell zu fördern. Mit der Koordination der Förderung wurden in Bayern Selbsthilfekontaktstellen beauftragt, es wurden Geschäftsstellen der sog. "Regionalen Runden Tische" der Krankenkassenförderung installiert. Das Selbsthilfezentrum München (SHZ) ist für alle Gesundheitsgruppen aus der Region München zuständig. Dazu gehören die Stadt und der Landkreis München sowie die Landkreise Starnberg, Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck, Dachau, Freising, Erding und Ebersberg.

Nähere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie auf den Internetseiten des Selbsthilfezentrum München (SHZ): www.shz-muenchen.de

Ansprechpartnerinnen im SHZ für den Bereich Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen:

Mirjam Unverdorben-Beil
mirjam.unverdorben-beil@shz-muenchen.de
Tel. 089 – 53 29 56 – 17

 

Das Selbsthilfezentrum München (SHZ) wird als Kontakt-, Informations- und Unterstützungsstelle für den Selbsthilfebereich von der Landeshauptstadt München und von den Krankenkassen gefördert.