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Gemeinsamer Workshop zur Selbsthilfeförderung: „Was ist noch Selbsthilfe – was eher allgemeines Bürgerschaftliches Engagement?

Am 23. Mai 2023 haben sich im Selbsthilfezentrum München (SHZ) zum zweiten Mal in diesem Jahr Vertreter*innen des Selbsthilfebeirats, des SHZ und der Abteilung Gesellschaftliches Engagement / Bürgerschaftliches Engagement des Sozialreferats getroffen, um über die Bedingungen und die Praxis der Selbsthilfeförderung in München zu diskutieren.
Grundsätzlich hat sich die Förderung in den vergangen fünf bis sechs Jahren sehr positiv entwickelt. Das Budget der Selbsthilfeförderung wurde mehr als verdoppelt und liegt derzeit bei 850.000 € pro Jahr. Die Zahl der geförderten Gruppen und Initiativen, die vor einiger Zeit noch bei 40 pro Jahr lag, beträgt aktuell mehr als 100. Die maximale Förderdauer pro Gruppe ist auf acht Jahre gestiegen. Der Selbsthilfebeirat (SHB) ist an der Weiterentwicklung der Förderrichtlinien beteiligt und begutachtet jeden Antrag, der in der Selbsthilfeförderung gestellt wird. Eine große Herausforderung dabei ist es immer wieder zu entscheiden, welche Aktivitäten als Selbsthilfe gefördert werden können und wo eine Grenze gezogen werden muss zu anderen Formen des Bürgerschaftlichen Engagements.

Die allermeisten Anträge, die von Gruppen und Initiativen in der Selbsthilfeförderung eingereicht werden, beziehen sich auf sinnvolle soziale Aktivitäten und Projekte. Aber nicht alles kann aus dem Selbsthilfe-Budget gefördert werden. Leider gibt es in München noch immer keinen Fördertopf für Projekte und Initiativen des allgemeinen Bürgerschaftlichen Engagements. Das führt dazu, dass sehr viele förderbedürftige Initiativen bei der Selbsthilfeförderung landen. Dies stellt den Selbsthilfebeirat und auch die Sachbearbeiter*innen im Sozialreferat immer wieder vor schwierige Entscheidungen. Umso wichtiger ist es beiden Seiten, sich im gemeinsamen Austausch auf gemeinsame Entscheidungskriterien zu verständigen.

Der SHB setzt sich seit Jahren auch dafür ein, dass die Selbsthilfeförderung nicht nur als „Anschubfinanzierung“ für soziale Initiativen verstanden wird, die – wenn sie erfolgreich arbeiten – später in die Regelfinanzierung übernommen werden. Der Beirat fordert seit Jahren, dass die Förderung auch unbefristet erfolgen kann und damit auch nachhaltiger wirkt, so wie dies bei der Förderung der Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich durch die Krankenkassen immer schon der Fall war. Dafür soll bei der Förderung noch genauer überprüft werden, was gefördert wird und was die Effekte der Förderung sind.

Ebenso ist darauf zu achten, dass genügend Wechsel im Pool der geförderten Selbsthilfeinitiativen stattfindet und immer wieder auch neue Initiativen in den Genuss der Förderung kommen können. In den vergangenen Jahren konnte zwar eine erhebliche Ausweitung des Förderzeitraums von drei über fünf auf jetzt acht Jahre erreicht werden. Aber um eine echte Entfristung der Förderung wird nach wie vor gerungen. Überlegt wird auch die Einführung von Förderhöchstgrenzen, damit die Förderung nicht nur wenigen großen, sondern möglichst vielen Initiativen zugute kommt.
Zu beobachten ist in der Selbsthilfeförderung auch der Trend, dass zunehmend professionell aufgestellte Social Startups mit erheblichen Personal- und Mietkosten Förderanträge stellen. Personalkosten sollten nach den bisher geltenden Richtlinien der Selbsthilfeförderung aber ein Ausnahmefall sein, weil diese immer schon als eine Unterstützung von ehrenamtlicher Tätigkeit mit Sachkostenzuschüssen gedacht war. Die Tatsache, dass seit etwa drei Jahren immer höhere Einzelanträge mit erheblichen Personal- und Mietkosten gestellt werden, verändert den Charakter der Selbsthilfeförderung ganz erheblich. Der Beirat vertritt die Ansicht, dass die Selbsthilfeförderung als eine eher kleinteilige Unterstützung, vorwiegend ehrenamtlich engagierten Gruppen und Initiativen erhalten bleiben sollte, die möglichst vielen von ihnen zugutekommt. Die Unterstützung von Social Startups mit hohen Personal- und Infrastrukturkosten sieht der Selbsthilfebeirat ganz klar als eine Aufgabe der Regelförderung, weil auch nur diese die notwendige Finanzierungssicherheit gewährleistet.

Mit Sorge betrachtet der Selbsthilfeeirat, dass im Sozialreferat bei der Begutachtung der Anträge die Grenzen zwischen Selbsthilfe und anderen Formen des Bürgerschaftlichen Engagements mehr und mehr verschwimmen. Dies darf nicht dazu führen, dass irgendwann die Mittel für die Unterstützung der klassischen Selbsthilfeinitiativen nicht mehr ausreichen, weil diese mit immer professioneller aufgestellten sozialen Initiativen konkurrieren müssen, die im Kern mehr einen karitativen als einen Selbsthilfe-Charakter haben. Für solche Gruppen, so fordert der Beirat, sollten eigene Fördermöglichkeiten geschaffen werden.
 
Erich Eisenstecken, Geschäftsstelle des Selbsthilfebeirats im SHZ

Wo und wie finde ich eine Selbsthilfegruppe zu meinem Thema?

Das Selbsthilfezentrum München (SHZ) als zentrale Kontakt- und Vermittlungsstelle für die Selbsthilfe sammelt Informationen zu den Selbsthilfegruppen in München und Umgebung. Die Mitarbeiter*innen des Selbsthilfezentrums beraten Sie kompetent und vermitteln die passende Selbsthilfegruppe bzw. unterstützen Sie bei der Gründung neuer Selbsthilfegruppen.

Informationen über bayern- und bundesweit existierende Gruppen erhalten Sie auch bei www.seko-bayern.de und www.nakos.de. Viele Selbsthilfegruppen haben auch eigene Internetseiten und sind über diese direkt erreichbar.

Die SHZ- Kontaktstelle erreichen Sie unter: Tel. 089 - 53 29 56 - 11 oder info@shz-muenchen.de

Wie kann ich eine Selbsthilfegruppe gründen?

Unterstützung bei der Gründung einer Selbsthilfegruppe erhalten Sie im Selbsthilfezentrum München (SHZ). Die Mitarbeiter*innen des SHZ beraten Sie kompetent zu allen Fragen der Gruppengründung. Informationsmaterial zu Gruppengründungen erhalten Sie auch bei der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen, NAKOS (www.nakos.de)

Die SHZ- Kontaktstelle erreichen Sie unter: Tel. 089 - 53 29 56 - 11 oder info@shz-muenchen.de

Nakos erreichen Sie unter: Tel. 030 – 31 01 89 60 oder selbsthilfe@nakos.de

Wie stelle ich einen Antrag auf Selbsthilfe-Förderung?

Selbsthilfegruppen können unter bestimmten Voraussetzungen auch finanzielle Förderung erhalten. Diese wird gewährt durch die Landeshauptstadt München (Sozialreferat, Gesundheitsreferat) und die gesetzlichen Krankenkassen. Beratung und Hilfe bei der Stellung von Anträgen erhalten sie im Selbsthilfezentrum München (SHZ)und bei den jeweiligen Referaten der Landeshauptstadt München!
 
a) Förderung durch die Landeshauptstadt München
Die Förderung von Selbsthilfegruppen, die sich mit sozialen Themen befassen, erfolgt über das Sozialreferat, Stelle für Bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfeförderung.
 
Die Förderung von Gesundheitsgruppen, die nicht über die Krankenkassen gefördert werden, erfolgt durch das Gesundheitsreferat. Eltern-Kind-Initiativen werden gesondert durch das Sozialreferat der Landeshauptstadt München gefördert.
Nähere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie auf den Internetseiten des Selbsthilfezentrum München (SHZ): www.shz-muenchen.de
 
Sozialreferat
Stelle für Bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfeförderung:
selbsthilfe.soz@muenchen.de
Tel. 089 - 233 48 454
 
Gesundheitsreferat
Koordinierung / Zuschusswesen
Petra Rieder
versorgung-pflege.gr@muenchen.de
Tel. 089 - 233 47 534
 
Förderberatung im Selbsthilfezentrum München (SHZ):

Soziale Gruppen:
Eva Parashar
Tel. 089 - 53 29 56 - 26
eva.parashar@shz-muenchen.de
 
Eva Christ
Tel.: 089 – 53 29 56 – 18
eva.christ@shz-muenchen.de
 
Gesundheitsgruppen:
Mirjam Unverdorben-Beil
Tel. 089 – 53 29 56 – 17
mirjam.unverdorben-beil@shz-muenchen.de
 
Nähere Informationen zum Antragsverfahren durch die Krankenkassen erhalten Sie auf den Internetseiten des Selbsthilfezentrum München (SHZ): www.shz-muenchen.de
 

Wie wird der Selbsthilfebeirat gewählt?

Der Selbsthilfebeirat wird von den Selbsthilfegruppen und selbstorganisierten Initiativen in München durch Briefwahl alle drei Jahre neu gewählt. Jede Selbsthilfegruppe bzw. selbstorganisierte Initiative hat bei der Wahl eine Stimme. Die Wahlen werden öffentlich angekündigt. Zur Wahl bewerben kann sich je ein Mitglied einer Selbsthilfegruppe bzw. selbstorganisierten Initiative.

Gewählt werden vier Vertreter*innen die gegenwärtig vier inhaltliche Bereiche abdecken.

Bei der letzten Wahl 2008 waren dies die Bereiche Gesundheit, Soziales, Eltern-Kind-Initiativen/Familienselbsthilfe sowie Umwelt.

Wer gestaltet die Förderrichtlinien?

Die Förderrichtlinien werden, soweit es sich um Förderung der Landeshauptstadt München handelt von Sozialreferat und vom Gesundheitsreferat unter Mitwirkung des Selbsthilfebeirates und des Selbsthilfezentrums München vorbereitet und vom Stadtrat beschlossen.

Die Förderrichtlinien für die Förderung durch die Krankenkassen werden vom GKV-Spitzenverband (einem Zusammenschluss der gesetzlichen Krankenkassen) auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere § 20 c, SGB V) festgelegt.

Was kann gefördert werden, was nicht?

Zuschüsse werden grundsätzlich gewährt für Ausgaben, die den in Selbsthilfegruppen engagierten Personen bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit entstehen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Förderrichtlinien, die auf diesen Internetseiten unter dem Menüpunkt „Selbsthilfeförderung“ als Download zur Verfügung stehen.

Wie kann ich Kontakt zum Selbsthilfebeirat aufnehmen?

Wenn Sie Kontakt zu einem Mitglied des Selbsthilfebeirates oder zur Geschäftsstelle des Selbsthilfebeirats aufnehmen möchten, können Sie dafür die allgemeine Adresse nutzen, die auf diesen Internetseiten unter dem Menüpunkt „Kontakt“ aufgeführt ist. Die Geschäftsführung für den Selbsthilfebeirat wird vom Selbsthilfezentrum München (SHZ) wahrgenommen.
 
Selbsthilfebeirat München
- Geschäftsstelle -
c/o Selbsthilfezentrum München
Westendstraße 68
80339 München
Tel. 089 - 53 29 56 - 30
E-Mail: info@selbsthilfebeirat-muenchen.de
 

Welche Unterstützungsleistungen bietet das Selbsthilfezentrum München (SHZ)?

Das Selbsthilfezentrum München (SHZ) unterstützt Selbsthilfegruppen und selbstorganisierte Initiativen durch Fachberatung, Förderberatung und Fortbildungen und macht politische Lobbyarbeit für den Selbsthilfebereich. Darüber hinaus stellt es den Selbsthilfegruppen und selbstorganisierten Initiativen Räume für ihre Treffen zur Verfügung. Derzeit treffen sich ca. 250 Gruppen in den Räumen des Selbsthilfezentrums.
 
Nähere Informationen zu den Leistungen des Selbsthilfezentrum München (SHZ) erhalten sie auf den Internetseiten: www.selbsthilfezentrum-muenchen.de

 

NEWSLETTER des Selbsthilfebeirats

Im Newsletter informieren wir Sie ca. vierteljährig über die Arbeit des Selbsthilfebeirats und wichtige Entwicklungen in der Selbsthilfeförderung.

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SHB München

Selbshilfebeirat München

Postanschrift:
Geschäftsstelle
c/o Selbsthilfezentrum München
Westendstr. 68
80339 München
Tel. 089 / 53 29 56 30
info@selbsthilfebeirat-muenchen.de

Mona Fuchs

  • Jahrgang:1987
  • Bestellt vom Stadtrat für den Themenbereich Umwelt
  • Beruflicher Hintergrund: Eventmanagerin, Marketing, Vorstandsassistentin in der Gewerbeimmoblienwirtschaft, Seit 2012 freiberuflich Workshops und Konferenzen zu ökologischen Themen, Seit 2015 hauptberuflich, Geschäftsführerin des Netzwerk Klimaherbst e.V.
  • Bezug zur Selbsthilfe: Gründungsmitglied der Kartoffelkombinat e.G., Mitglied beim ADFC, bei Amnesty International, Green City und vielen weiteren Vereine