Aufgaben
Die wesentlichen Aufgaben des Selbsthilfebeirats sind:
- Kontakte zu den Selbsthilfegruppen und -Initiativen
- Beratung zu allen Belangen der Selbsthilfeförderung
- Begutachtung von Förderanträgen im Rahmen der Förderrichtlinien der Landeshauptstadt München zur Förderung der Selbsthilfe in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Erarbeitung von Empfehlungen zur Selbsthilfeförderung (Finanzen, Förderrichtlinien, Verfahrens- und Grundsatzfragen und Rahmenbedingungen, Positionierung der Selbsthilfe im bürgerschaftlichen Engagement)
- Stellungnahmen und Verfahrensweisen zu „neuen Themen“ (neue Entwicklungen im Selbsthilfebereich, Bildung/Qualifizierung von Freiwilligen und Qualitätssicherung)
Die Sitzungen des Selsthilfebeirats finden einmal im Monat statt und sind nicht öffentlich. Wer Kontakt zum Selbsthilfeberat aufnehmen möchte, kann dies per E-Mail und in schriftlicher Form über die Geschäftsstelle des Selbsthilfebeirats tun oder direkt zu einem der Beiräte Kontakt aufnehmen (siehe Kontakt und aktuelle Mitglieder).
- Satzung-SHB-2019.pdf163 KB